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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Straßen-Reglement für die Stadt Goslar, 1835



woerteragentur
09.01.2014, 20:22
24-seitiges Heftlein mit 47 Paragraphen.

24.04.1835 vom Magistrat "freigegeben"
bei Brückner gedruckt

"Nachdem es für angemessen erachtet worden, hinsichtlich der Straßenpolizei in Goslar bestimmte,
den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechende, Vorschriften zu ertheilen, so sind mit Zustimmung
der Königlichen Landdrostei nachstehende Bestimmungen getroffen, und werden den sämmtlichen
Einwohnern hiesiger Stadt zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht.

§ 1
Die Passage auf den Straßen und Fußwegen darf durch nichts beengt oder gesperrt werden; es wird
deshalb verboten, Bauholz, Steine, Tonnen, Wagen, Karren und andere Gegenstände, mögen sie zum
eigenen Verbrauche oder zum Verkaufe bestimmt sein, auf den Straßen, Kirchhöfen oder andern öffentlichen
Plätzen während der Tageszeit so auszustellen, stehen oder liegen zu lassen, daß die Geh-oder Fahr-Passage
dadurch beengt wird.
Bei Eintritt der Dunkelheit müssen die vorgenannten Gegenstände gänzlich weggeschafft werden. (...)

§ 14
Taback- und Cigarren-Rauchen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen in der Stadt ist bei 16 Ggr. Strafe
verboten. In gleiche Strafe verfällt auch, wer eine brennende Pfeife auf der Straße oder öffentlichem Platze
ausklopft oder ausbläst.

§ 20
Das Umherlaufenlassen der Metzgerhunde und anderer großer Hunde ohne tüchtigen Maulkorb, das An- und
Zusammenhetzen der Hunde auf den Straßen und öffentlichen Plätzen, das Auslassen heißer Hündinnen, so
wie das Aussperren der Hunde aus den Häusern zur Nachtzeit wird mit 1 Thlr. Strafe bestraft. (...)

bergland
10.01.2014, 11:47
man beachte mal folgenden Paragraphen ...
§ 14 Taback- und Cigarren-Rauchen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen in der Stadt ist bei 16 Ggr. Strafe
verboten. In gleiche Strafe verfällt auch, wer eine brennende Pfeife auf der Straße oder öffentlichem Platze
ausklopft oder ausbläst.
damals wollte man sicherlich den Dreck nicht , heute nennt man ähnliches innerhalb von Gaststätten Discotheken Restaurants und öffentlichen Gebäuden "Nichtraucherschutz" ... kaum auszudenken wenn so etwas wie damals heute gemacht werden würde ... 10 - 15 € Strafe nur für das Rauchen auf der Straße ...

woerteragentur
13.01.2014, 12:23
§ 23

Jeder, der bei Nachtzeit auf der Straße geht, ist verpflichtet, auf die Aufforderung der Polizeibedienten,
Nachtwächter oder Patrouillen sich zu legitimieren, und muß daher diesen auf ihre desfallsigen Anfragen
mit angemessener Bescheidenheit die nöthige Antwort geben, widrigenfalls er arretiert wird und in eine der
Sache angemessene Strafe verfällt.

Peter2809
11.05.2020, 20:05
... hat an Aktualität nicht verloren.