Zur Klarstellung:
Damit sich manche aufgeregte Gemüter wieder wieder etwas beruhigen können, gebe ich zur Kenntnis, dass wie fast alle NSDAP-Miglieder Agnes Miegel ein Entnazifizierungsverfahren über sich ergehen lassen musste. Dabei kam man zu dem Ergebnis laut Schreiben vom 12. 02. 1949 des Hauptausschusses in Hannover
"In dem Entnazifizierungsverfahren gegen Dr. h.c. Miegel, Agnes,
geboren am 9.3.1879 in Königsberg/Pr. wohnhaft Bad Nenndorf,
Hindenburgstr. 8, Beruf Schriftstellerin ergeht auf Antrag des
öffentlichen Klägers vom 12.2.1949 auf Grund dern Verordnung
über Rechtsgrundsätze der Entnazifizierung im Lande Niedersachsen vom 3.7.1948 und § 19 der Verordnung über das Verfahren zur Fortführung und zum Abschluß der Entnazifizierung
im Lande Niedersachsen vom 30.3.1948 im schriftlichen Verfahren
folgende Entscheidung:
1. Frau Dr. h.c. Miegel ist entlastet. (Kategorie V)
2. Die Gebühren werden erlassen, Härtefall"