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Super-Moderator
Fahrsteiger
Leider reicht die ganze Härte des Gesetzes bei solchen Leuten nicht aus. Selbst wenn Haftstrafen verhängt würden (bei Jugendlichen und Heranwachsenden eher unwahrscheinlich) würden die Geschädigten weiter auf ihren elementaren Schäden sitzen bleiben. Bei solchen Leuten ist nichts zu holen, da diese sich meistens ja in der sozialen Hängematte ausruhen! Sie selbst zum Arbeitseinsatz heranziehen zwecks Schadenswiedergutmachung klappt meistens auch nicht, weil sie entweder nicht zum Arbeitseinsatz erscheinen oder irgendwelche Leute aufschreien "dies sei menschenunwürdig" die Täter zum Arbeiten heranzuziehen. Also bleibt alles wie es ist, die Geschädigten (Opfer) zahlen ihre Schäden selbst oder die Solidargemeinschaft übernimmt dieses, insofern es sich um öffentliche Einrichtungen handelt.
Und im Schutze der Dunkelheit ist eine Identifizierung der Täter eh aussichtslos!
Armes Goslar!
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Danke von:
Andreas (26.05.2013),Anke (26.05.2013),Blauburger (26.05.2013),Danielix (26.06.2013),Goslärsche (27.05.2013),märklinist (28.05.2013)
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