• M
  • Maasen -Sind kleinere Grubenfeldflächen als die Fundgrube, die sich zu beiden Seiten in Richtung der Fortsetzung des Erzganges an sie anschließen. Man unterscheidet obere und untere Maasen, d.h. je nachdem, ob sie ober- oder unterhalb der Fundgrube im Gebirgsgehänge liegen.
  • Mächtigkeit - Der Abstand zwischen zwei Begrenzungsflächen eines Ganges oder einer Schicht, ihre Dicke.
  • Markscheide - Linienhafte Begrenzung eines Grubenfeldes an der Erdoberfläche, die sich als gedachte Grenze auch senkrecht in die Tiefe ausdehnt.
  • Markscheider - Bergbeamter, der alle in einem Bergbaubetrieb anfallenden Vermessungsarbeiten ausführt und für diese verantwortlich ist.
  • Mettenschicht - Ursprüngliche Bezeichnung für die letzte Schicht vor dem Weihnachtsfest, in welcher die Bergmette (Dank- und Bittgottesdienst ohne Beteiligung eines kirchlichen Würdenträgers!) abgehalten wurde. Diese Schicht bestand aus einem Arbeitsteil und einem feierlichen Teil mit Bergmette, Beschenkung und Bergschmaus.
  • Mundloch - Die Stelle an der Erdoberfläche, wo der Stollen angesetzt, d.h. mit dem Grubenbau begonnen worden ist (siehe Anm. Stollen).
  • Mutung - Antrag auf Überlassung eines Grubenfeldes - sobald ein Interessent (Muter) einen Erzgang erschürft (entdeckt) hat, ein ins Freie gefallenes Bergwerk wieder aufnimmt oder im Anschluß an bereits verliehene Grubenfelder weitere Maasen (vgl. Anm. Maasen) auf dem Erzgang abbauen (auslängen) will.