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Thema: Harzburger Hof

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von bergland
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    @Trichtex ... also ist im Wohle der Allgemeinheit das der Steuerzahler die Zeche zahlt ? von dem Objekt geht ja wohl eine Gefährdung aus ... wie oft mußte die Feuerwehr schon raus ? - Funkenflug durch Brände ? wie viel konterminiertes Löschwasser gelangt wieder zurück in den BAch dort ? und wie Einladend ist die Ruine für Kinder Jugendliche und Erwachsene die leider all zu oft leichtsinnig sind - so ein Areal muss abgeriegelt werden und ? ich muss die Entscheidung nicht treffen , aber das GG sollte man auch mal anders auslegen - und wozu Entschädigen , wenn der zu Entschädigende die Allgemeinheit schädigt

  2. #2
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von bergland Beitrag anzeigen
    ich muss die Entscheidung nicht treffen , aber das GG sollte man auch mal anders auslegen - und wozu Entschädigen , wenn der zu Entschädigende die Allgemeinheit schädigt
    Ruhig, Brauner. Enteignungen und GG-Auslegungen sind schon ein ganz großes Kaliber. Mal abgesehen davon, dass sich sowas bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen kann und folglich lange dauert (Prozesskosten trägt bei erfolgreicher Klage unser Freund, der Steuerzahler), möchte ich nicht in einem Land leben, in dem der Volkszorn oder auch die Allmachtsphantasien eines Einzelnen (nein, ich meine nicht Dich, sondern Recep Tayyip) darüber entscheiden, ob ich mein Eigentum behalten darf.

    Und nein, ich will hier keine Grundsatzdebatte lostreten, aber dem Eigentümer des Harzburger Hofes dürfte man schon ziemlich gut mit Gemeindeordnung und BGB beikommen. Letzten Endes muss man ihm jede Nachlässigkeit nur richtig teuer machen.

    Viele Grüße,

    Gunther

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