Ebend nicht. Die Bauleitplaung sieht genau so ein Vorgehen auch vor. Es gibt den Begriff Sondernutzungsfläche, und die Hoheit über den Bebauungsplan hat die Kommune. Und dieser kann jederzeit geändert werden. Also kann man sich durchaus Vorschläge von Investoren für ihr Vorhaben einholen, und darauf ausgelegt die Fläche im Bebauungsplan anpassen. Ausserdem steht auch ausdrücklich, dass das Interesse des Bauherren und der Öffentlichkeit gegeneinander aufgewogen werden müssen. Daher ist die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise durchaus Kommunalrechtlich einwandfrei. Nur die Stadt muss ihren Regulierungswahn aufgeben. Man kann nicht alles überregulieren. Die Stadt ist nicht Bauherr, und soll sich auch nicht als solcher verhalten, und am Besten schon die Toilettenanzahl vorher bestimmen. Die Stadt ist lediglich Verwaltungsträger im baurechtlichen Sinne nicht aber ein Planungsbeauftragter. Dahingehend ist für ein gutes Gelingen eine Plaungsfreiheit im Rahmen des Bebauungsplanes sinnvoll. Es geht nur darum, dass Bürger ihre Stadt mitgestalten MÜSSEN. Gerade wenn solche wichtigen Flächen plötzlich umgenutzt werden sollen. Denn nur ein wirtschaftlich orientierter in Kombination mit dem Anliegen der Bevölkerung kooperierender Markt kann Bedürfnisse erkennen, und danach handeln. In den Stadträten sitzen nur Leute, die in die eigene Tasche wirtschaften und verstärken Probleme nur, statt gegenzuwirken.

Bestes Beispiel: Abwanderung aus der Region. Man erkennt das Problem. Statt beizusteuern, fährt man politisch auf dem Zug mit, und organisiert den städtischen Abbau der Wirtschaft und der Bevölkerung.

Also vorsicht: Nur weil etwas noch nicht so gemacht worden ist, bedeutet es nicht, dass es rechtlich nicht möglich ist.