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Thema: Odeon Theater

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von Professorexabyte
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    Ebend nicht. Die Bauleitplaung sieht genau so ein Vorgehen auch vor. Es gibt den Begriff Sondernutzungsfläche, und die Hoheit über den Bebauungsplan hat die Kommune. Und dieser kann jederzeit geändert werden. Also kann man sich durchaus Vorschläge von Investoren für ihr Vorhaben einholen, und darauf ausgelegt die Fläche im Bebauungsplan anpassen. Ausserdem steht auch ausdrücklich, dass das Interesse des Bauherren und der Öffentlichkeit gegeneinander aufgewogen werden müssen. Daher ist die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise durchaus Kommunalrechtlich einwandfrei. Nur die Stadt muss ihren Regulierungswahn aufgeben. Man kann nicht alles überregulieren. Die Stadt ist nicht Bauherr, und soll sich auch nicht als solcher verhalten, und am Besten schon die Toilettenanzahl vorher bestimmen. Die Stadt ist lediglich Verwaltungsträger im baurechtlichen Sinne nicht aber ein Planungsbeauftragter. Dahingehend ist für ein gutes Gelingen eine Plaungsfreiheit im Rahmen des Bebauungsplanes sinnvoll. Es geht nur darum, dass Bürger ihre Stadt mitgestalten MÜSSEN. Gerade wenn solche wichtigen Flächen plötzlich umgenutzt werden sollen. Denn nur ein wirtschaftlich orientierter in Kombination mit dem Anliegen der Bevölkerung kooperierender Markt kann Bedürfnisse erkennen, und danach handeln. In den Stadträten sitzen nur Leute, die in die eigene Tasche wirtschaften und verstärken Probleme nur, statt gegenzuwirken.

    Bestes Beispiel: Abwanderung aus der Region. Man erkennt das Problem. Statt beizusteuern, fährt man politisch auf dem Zug mit, und organisiert den städtischen Abbau der Wirtschaft und der Bevölkerung.

    Also vorsicht: Nur weil etwas noch nicht so gemacht worden ist, bedeutet es nicht, dass es rechtlich nicht möglich ist.

  2. #2
    Schießhauer Avatar von thronerbe
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    @prof

    Wenn du dich um den Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks bewirbst, guckst du doch zuerst in den Bebauungsplan.
    So eine Bewerbung kostet nämlich richtig Geld. In sehr vielen gewerblichen Nutzungen eines Grundstückes kommt auch Landesrecht oder sogar so Bundesrecht zum Tragen. Z.B. Umweltrecht.
    Ist allerdings auch hier kein Thema.
    Ich möchte damit nur sagen, dass ein Investor schon vor seinem Entschluss sich zu bewerben wissen möchte was er machen darf, bevor er er sich um ein Grundstück oder Gebäude bewirbt.
    Win aktueller Fall ist das Unternehmen Eckert & Ziegler in Braunschweig. Die Kommune unterbindet eine Nutzung des Geländes für bestimmte Zwecke obwohl sie genau hier, Umweltrecht, keine Kompetenz hatte.
    Egal. Ich ziehe meinen post #163 zurück und wir kehren zum Thema zurück.

    Grüße nach Marburg

    thronerbe
    Ein Vogel, der in einem Käfig geboren wurde, hält Fliegen für eine Krankheit!

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