Zum Abschluss dieser formaljuristischen Diskussion kann ich nur sagen, dass laut GG Art. 3 nicht alle gleich sind.
Abs. 1 sagt es ganz deutlich: Alle MENSCHEN sind vor dem Gesetz gleich; nicht MENSCHEN und BEHÖRDEN.
Das ist einer der Gründe warum der einzelne Mensch als "natürliche Person" und eine Behörde als "juristische Person" betrachtet werden.
Behörden sind also solche Organe juristischer Personen des öffentlichen Rechts für die es eine Menge Vorschriften und Gesetze gibt. Eine Behörde darf nicht gegen den Art. 3 verstoßen, fällt aber nicht selbst darunter, weil eben dieser Art. sich ausschließlich auf Menschen, also natürliche Personen bezieht.
Grüße
Thronerbe