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Thema: Abzuchthochwasser

  1. #51
    Schießhauer Avatar von Toni Pepperoni
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    Sofortgeld aus Spendentopf wird ab Mittwoch ausgezahlt

    Verteilung der weiteren Gelder erfolgt zeitnah / Als Sofortgeld stehen 151.149,30 Euro zur Verfügung
    Das Sofortgeld aus Spendengeldern für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe 2017 wird ab kommenden Mittwoch, 23. August 2017, ausgezahlt. Bis zum Ablauf der Frist am 16. August wurden 453 Anträge beim Landkreis Goslar gestellt.
    Insgesamt umfasst das Sofortgeld 151.149,30 Euro, was 50 Prozent des gesamten Spendenvolumens entspricht, das bis zum Stichtag am Donnerstag, 17. August, um 0 Uhr auf dem Konto eingegangen war. Mit den Geldern der Bürgerstiftungen aus Goslar (85.300 Euro) und Bad Harzburg (32.845 Euro) belief sich die Gesamtsumme zu diesem Zeitpunkt auf 302.298,60 Euro.
    Demnach erhält jeder Antragssteller 190 Euro. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen werden nochmals je 95 Euro ausgezahlt. Eine vierköpfige Familie würde dieser Rechnung folgend 475 Euro bekommen.
    Mit der Bearbeitung der Soforthilfe (Verteilung von Spendengeldern nach einem Punktesystem) soll unmittelbar im Anschluss an die Auszahlung des Sofortgeldes begonnen werden. Für die Soforthilfe stehen 90.689,58 Euro (30 Prozent der Spendensumme zum Stichtag) zur Verfügung. Die restlichen Spendenmittel, die vorbehaltlich weiterer Zahlungen noch steigen können, werden für Härtefälle verwendet. Dem aktuellen Kontostand folgend stehen für Härtefälle gegenwärtig 95.208,19 Euro zur Verfügung.

    Über die Verteilung der Härtefallgelder wird ein Spendenausschuss entscheiden, der sich aus Vertretern des Landkreises, der kreisangehörigen Kommunen, der Goslarschen Zeitung sowie der Bürgerstiftungen aus Goslar und Bad Harzburg zusammensetzt. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass bei der Auszahlung der Spendengelder die Stiftungszwecke gewahrt werden.

    Unter Hochdruck wurden in der vergangenen Woche die Spendenanträge der Hochwasseropfer in der Kreisverwaltung erfasst, bearbeitet und ausgewertet. Landrat Thomas Brych verschaffte sich zusammen mit den Vorsitzenden der Bürgerstiftungen Ulrich Krusche (Bürgerstiftung Goslar und Umgebung) und Hans-Jürgen Pfleger (Bürgerstiftung Bad Harzburg) einen Eindruck von der Arbeit und der anschließenden Verteilung der Spendengelder.

    Quelle:Focus online

    Gruß Toni

  2. Danke von:

    Maria (27.08.2017),märklinist (28.08.2017)

  3. #52
    Schießhauer Avatar von märklinist
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    Trotz aller Hilfsbereitschaft, durch vieler Bürger die gespendet haben, egal ob nun Geld- oder Sachspende oder auch durch das Land Niedersachsen, wird der größte finanzielle Kraftakt bei den betroffenen Bürgern hängen bleiben. Abgesehen mal vom Hausstand der bei vielen betroffenen meist komplett verloren gegangen ist, ist der größte Schaden meist an den Gebäuden enstanden. Ein Fachwerkhaus wieder in stand zusetzen, was wohl erst nach vielen Monaten möglich sein wird, weil alles erstmal abtrocknen muss geht in zehntausende, wenn nicht sogar sechsstellig. Bürger, die so hart vom Hochwasser getroffen wurden sind, sind verständlicherweise der Verzweiflung nahe. Was mancher sich mühevoll in vielen Jahren geschaffen hat, ein altes Fachwerkhaus liebevoll saniert hat und dieses nun binnnen weniger Stunden durch die Fluten zerstört wurde, weiß nun nicht, wie es weiter gehen soll finanziell. Ich hoffe nur, das die Banken da nicht mauern werden, wenn Betroffene dort um Kredite bitten, die schon eine staatliche Summe ausmachen werden um ihr Heim wieder aufzubauen. Man muss dabei auch bedenken, das die Altstadt Goslars zum Weltkulturerbe gehört und da sollte alles wieder hergerichtet werden, was sicherlich auch viel Geduld und Zeit brauchen wird.

    Diskutiert wurde auch erneut, das eine Elementarschadensversicherung eine Pflichtversicherung werden sollte. Leider musste man auch vernehmen, das ein Betroffener der eine Elementarschadensversicherung hat für sein Hab und Gut, dieser plötzlich erschrocken war, weil die Versicherung ihm mitteilte, das überlaufende Gewässer nicht zum Versicherungsschutz gehören. Versicherungen sind da immer ganz groß darin, zwar Prämien zu kassieren, aber möglichst so einiges auszuschließen, was ein höheres Risiko für Versicherung darstellen könnte. Entweder gibt es dann kein Versicherungsschutz, oder die Auflagen sind so massiv, das dem Versicherungsnehmer dadurch enorme zusätzliche Kosten entstehen oder die Versicherungen bieten Versicherung gestaffelt mit bestimmten Summen einer Selbstbeteiligung am Schaden an.
    Der Klimawandel in dem wir uns befinden, hat dazu geführt, das selbst kleinste und so idylisch dahin plätschernde Bächlein zu reißenden Strömen werden können und dies plötzlich binnen kurzer Zeit, wo es quasi keine Vorwarnzeit gibt um das Eigentum was man besitzt in Sicherheit zu bringen.

    Gruß aus BS
    der märklinist

  4. #53
    Gedingeschlepper Avatar von Hobo
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    Hallo

    "Leider musste man auch vernehmen, das ein Betroffener der eine Elementarschadensversicherung hat für sein Hab und Gut, dieser plötzlich erschrocken war, weil die Versicherung ihm mitteilte, das überlaufende Gewässer nicht zum Versicherungsschutz gehören. Versicherungen sind da immer ganz groß darin, zwar Prämien zu kassieren, aber möglichst so einiges auszuschließen, was ein höheres Risiko für Versicherung darstellen könnte."

    So erschrocken kann man nicht sein, wenn man den Vertrag kennt. Viele Risiken werden vom Versicherungsnehmer bewusst ausgeklammert, weil sie das Eintrittsrisiko für sehr unwahscheinlich halten.
    Die Versicherungen zahlen übrigens die Schadensregulierung nicht aus der eigenen Tasche, sondern von den Beiträgen der Versicherungsnehmer.
    Jede Schadenregulierung zu der die Versicherung nicht durch den Versicherungsvertrag verpflichtet wäre, wäre somit ein Veruntreuung von Versicherungsprämien.

    Grüße

    hobo

  5. #54
    Schießhauer Avatar von Harzer06
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    Moin,

    man kann wirklich erschrocken sein. Die Versicherungsverträge sind zum einen sehr lang, mit Querverweisen vor und zurück durch den ganzen Papierstapel, und zum anderen auch ganz bewußt so formuliert, so daß sie fast nur für Rechtsanwälte verständlich sind.

    Leider ist es auch so, daß selbst Versicherungen gleicher Bezeichnung (bspw. "Gebäudeversicherung inkl. Elementarschäden") in ihrem Umfang und ihren Bedingungen von Anbieter zu Anbieter stark schwanken, ja selbst beim gleichen Anbieter in verschiedenen Abstufungen zu haben sind. Die einzige Versicherung, deren Umfang gesetzlich geregelt ist, ist die Kfz-Haftpflicht. Alles andere ist da deutlich komplizierter.

    Ob eine Sache von den Leistungen ausgeschlossen ist, hängt u.a. von der Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalles ab. Allerdings trifft das wohl eher die häufigeren Ereignisse, die entweder ausgeklammert oder gegen Aufpreis extra versichert werden. Zum Beispiel umfaßt meine Elementarschadenversicherung auch Vulkanausbrüche, die in Niedersachsen innerhalb menschlich überschaubarer Zeiträume eher unwahrscheinlich sind.

    G´Auf
    Harzer06

  6. #55
    Schießhauer Avatar von Toni Pepperoni
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    Update 08.September 2017



    Stunden und Gehalt gespendet

    Viele hatten direkt nach dem Hochwasser an der Abzucht mit angepackt oder Geld auf das gemeinsame Spendenkonto überwiesen; jetzt haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zusätzlich noch einmal Mehrstunden ihrer Arbeitszeit oder direkt einen beliebigen Anteil ihres Gehalts gespendet.

    Quelle:GZ

    Gruß Toni

  7. #56
    Schießhauer Avatar von Toni Pepperoni
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    Update 21.09.2017



    Schweres Gerät an der Abzucht

    Entlang der Abzucht wird derzeit kräftig gearbeitet. Dabei geht es nicht nur um die Beseitigung der Flutschäden, die das Juli-Hochwasser im Flussbett hinterlassen hat. In der Abzuchtstraße wurde diese Woche mit einem großen Kran das Schachtbauwerk für die Pumpen angeliefert, die zukünftig Frischwasser aus dem Altstadtfluss in die Teiche an den Wallanlagen bringen sollen.

    Quelle:GZ

    Gruß Toni

  8. Danke von:

    Bergmönch (22.09.2017),Maria (21.09.2017),märklinist (22.09.2017),Speedy (21.09.2017),Sperber (04.10.2017)

  9. #57
    Schießhauer Avatar von Speedy
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    Nicht nur an der Abzucht werden die Schäden des Hochwassers beseitigt.

    Bei meine heutigen Radtour um die Granetalsperre fiel mir auf, das ca 30 Meter an der Abzweigung zum Varleytal neu geteert wurden.
    Weiterhin ist die Teerdecke im Granatal auch erneuert worden.
    Der Weg sah auch recht übel aus.
    Weiter oben wurde schon vor einiger Zeit viel gemacht.
    Der Weg vom Auerhahn nach Hahnenklee ist kommplett neu.

    Die Kästestraße wurde mittlerweile auch schon ausgebessert.

    Das sind so die Sachen, die mir in der letzten Woche aufgefallen sind.
    Es ist allerdings noch sehr viel kaputt.
    Angefangen mit der Brücke am Herzberger Teich.
    Gruß
    Uwe

  10. Danke von:

    Bergmönch (22.09.2017),Maria (22.09.2017),Sperber (04.10.2017),Strippenzieher (22.09.2017),Toni Pepperoni (21.09.2017)

  11. #58
    Schießhauer Avatar von Toni Pepperoni
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    Update 04.10.2017

    Private können Hochwasserhilfe bei Gebäudeschäden beantragen



    Goslar. Das dritte Hilfspaket für Hochwasserschäden ist geschnürt. Ab sofort können Privatpersonen mit Gebäudeschäden einen Antrag auf Hochwasserhilfe des Landes stellen. Auch Hausratschäden sind in der Richtlinie nochmals enthalten.

    Das Land Niedersachsen hat die entsprechende Richtlinie veröffentlicht; am gestrigen Montag ist der Antragsvordruck auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen zur Verfügung gestellt worden: www.nbank.de. Die Informationen sind auch auf www.goslar.de zu finden. Nachdem Privatpersonen bisher nur Schäden am Hausrat geltend machen konnten, können sie nun auch finanzielle Hilfe beantragen, wenn das Hochwasser Schaden am Gebäude angerichtet hat. Gefördert werden die Instandsetzungen von Wohngebäuden und Brücken mit bis zu 80 Prozent. Alternativ kann eine pauschalisierte Leistung gewählt werden.

    Sie beträgt 30 Euro pro Quadratmeter bei Keller- und 50 Euro pro Quadratmeter bei Wohnflächen sowie 500 Euro je Garage. Für die Wiederbeschaffung von Hausrat werden ausschließlich pauschalisierte Leistungen von bis zu 13.000 Euro für die erste Person im Haushalt gewährt – für weitere Personen sind 8.500 beziehungsweise 3.500 Euro möglich. Die Mindestschadenshöhe beträgt 500 Euro. Voraussetzung für die Gewährung ist ein nachgewiesener zukünftig hinreichender Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Sollte kein Versicherungsschutz möglich oder nicht wirtschaftlich vertretbar sein, ist auch das nachzuweisen. Bei bestehenden Elementarschutzversicherungen kann die Selbstbeteiligung gewährt werden. Die Anträge können bis zum 31. März 2018 bei der Stadt Goslar eingereicht werden, Bewilligungsstelle ist jedoch die NBank.

    Ihre Ansprechpartner finden Betroffene aus dem Stadtgebiet bei der „Zentralen Anlaufstelle für Hochwasseropfer in der Stadt Goslar“ im Hauptgebäude der Stadtverwaltung, CharleyJacob-Straße 3, EG, Raum 00.036, zu den allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache. Alternativ können sie via E-Mail, hochwasser@goslar.de, oder über die zentrale Hochwasser-Rufnummer (05321) 704300 Kontakt aufnehmen.

    Quelle: rgheute

    Gruß Toni

  12. Danke von:

    Bergmönch (05.10.2017),Maria (21.10.2017),märklinist (07.10.2017),Sperber (04.10.2017)

  13. #59
    Schießhauer Avatar von Harzer06
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    Update.
    Am Theresienhof läuft der Abriß der dafür vorgesehenen Gebäude. Es handelt sich um ältere Bausubstanz. Keine Bilder, da es sich um Privateigentum ohne öffentliches Interesse handelt.

    Das Hochwasser hat nicht nur urzeitliche Flaschenverschlüsse und Scherben ans Licht befördert, sondern auch dieses emailierte Waschbecken, das mit Sicherheit schon seit Jahrzehnten im Sediment lag. Wann mag es wohl produziert worden sein? 2. Reich, 3. Reich?


    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Fundsachen.JPG 
Hits:	5 
Größe:	1,78 MB 
ID:	16746


    G´Auf
    Harzer06

  14. Danke von:

    Maria (21.10.2017)

  15. #60
    Schießhauer Avatar von Toni Pepperoni
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    Update 25.10.2017

    Hochwasserhilfe für Kommunen


    Jetzt können auch Kommunen, deren Infrastruktur vom Juli-Hochwasser beschädigt wurde, auf Hilfe vom Land Niedersachsen hoffen. Wie Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk bei der Ratssitzung bekannt gab, wurde eine entsprechende Richtlinie auf den Weg gebracht. Demnach kann auch die Stadt Goslar bei der Reparatur von Gehwegen, Straßen, Plätzen, Gebäude und Versorgungsleitungen auf finanzielle Unterstützung aus Hannover hoffen. Unsicher sei noch, ob die Richtlinie auch für Sportstätten gilt – wie Fußballplätze oder Schützenhäuser. Grundsätzlich würde das Land 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen, sagte Junk. Für finanzschwache Kommunen sei gar eine Förderquote von 90 bis 95 Prozent möglich. Die Anträge müssten bis Oktober 2018 gestellt werden. Die Beseitigung der Hochwasserschäden in der Stadt müsse daher bei den bevorstehenden Haushaltsplanungen dringend bedacht werden. Ansonsten stünden die Kosten für die Beseitigung der Flutschäden „allein auf unserem Deckel“, so der Oberbürgermeister.

    Quelle:GZ

    Gruß Toni

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