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Thema: "Farbtupfer im Herbst" und markanter Kontrast

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von Harzer06
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    Moin,

    eine Enteignung mit der Begründung "der Bürgermeister findet das Haus häßlich" gibt es in Deutschland Gott sei Dank nicht. Wie sollte man da auch einen sinnvollen Maßstab finden? Die einzige Möglichkeit zum öffentlichen Einschreiten liegt vor, wenn ein Gebäude oder Teile davon drohen, auf öffentlichen Verkehrsraum zu fallen.

    Abgesehen von der mitunter wohl klammen Finanzlage der Besitzer oder zerstrittenen Erbengemeinschaften ist aber auch die Stadt und die Gesetzgebung nicht unbedingt hilfreich. Beispielsweise kostet der normale Austausch eines Fensters (normale Größe, kein Schaufenster) einige hundert Euro. In der Altstadt kommen jedoch denkmalsrechtliche Vorschriften für Form und Bauart, Material, Farbe usw. hinzu, was vielleicht auch erst noch mittels kostenpflichtiger Gutachten abgeklärt werden muß. Selbst Baumaßnahmen ohne Außenwirkung bleiben vor dem Amtsschimmel nicht verschont.

    Die Baulücke in der Worthstraße ist m.W. keine Brandfolge von 1986. Das Brandobjekt stand zwei Häuser weiter in Richtung Marktplatz und wurde durch einen Betonbau ersetzt. Wie der in dieser Form allerdings die Baugenehmigung in der denkmalsgeschützten Umgebung bekommen hat, ist mir schleierhaft.

    G´Auf
    Harzer06

  2. Danke von:

    Goslärsche (25.10.2017),Hobo (24.10.2017)

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