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Thema: Verwahrloste Immobilien

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  1. #1
    Schießhauer Avatar von Toni Pepperoni
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    Standard Verwahrloste Immobilien

    Verwahrloste Immobilien: Hier soll zuerst abgerissen werden

    Goslar. Der Landkreis setzt sein Programm „Abriss von Schrottimmobilien“ fort. Auf Beschluss des Kreistags wurden hierfür 400.000 im Haushalt vorgesehen und eine Prioritätenliste erarbeitet. Diese wird dem Ausschuss für Bauen und Umwelt in der Sitzung am 19. April vorgelegt.

    Die Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der unteren Bauaufsicht des Landkreises Goslar haben dem Fachdienst Bauen die aus ihrer Sicht betroffenen Gebäude mitgeteilt. Grundlage dafür war unter anderem eine bereits bestehende Liste aus dem Jahr 2013, die entsprechend aktualisiert wurde. Ergänzend dazu wurden die Gebäude eingetragen, die der Bauaufsicht seit längerer Zeit bekannt sind. Nach einem ersten Überblick sind nunmehr insgesamt 57 Gebäude erfasst, davon wurden 14 mit dringendem Handlungsbedarf eingestuft (die Liste finden Sie hier).

    Diese Liste sei nicht abschließend. Der Fachdienst Bauen werde sich bis Ende des 1. Halbjahres 2018 einen Überblick über die betroffenen Gebäude verschaffen und auf der Grundlage einer eigenen Bewertung das weitere Vorgehen festlegen. Dies geschehe in enger Abstimmung mit den jeweils betroffenen Städten und Gemeinden. Es sei vorgesehen, im 2. Halbjahr Verwaltungsverfahren einzuleiten und mit dem Rückbau von Einzelobjekten zu beginnen.
    Die rechtlichen Grundlagen

    Es geht um „Schrottimmobilien, die das Stadt- und Gemeindebild nachhaltig schädigen“. Die niedersächsische Bauordnung ermächtige die Bauaufsichtsbehörden umfassend zu Maßnahmen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich seien. Im Rahmen des Ermessens sei unter anderem eine Abrissverfügung bei einer konkreten oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwartenden eintretenden Gefahrenlage vorgesehen. Einen Sonderfall der Beseitigungsverfügung betreffe den Abbruch verfallender baulicher nicht genutzter Anlagen und damit das Tatbestandsmerkmal „Verunstaltung“.

    Besitze ein Gebäude die Denkmaleigenschaft, sei vorab zu prüfen, ob Maßnahmen zur Erhaltung und damit zur Instandsetzung des Denkmals dem Eigentümer wirtschaftlich zugemutet werden könne. Für einen Abriss sei eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
    Eigentümer müssen Kosten tragen

    In der Regel hätten die Eigentümer die Kosten für die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen zu tragen. Soweit sie ihren Verpflichtungen nicht freiwillig nachkämen, habe die Bauaufsicht die Möglichkeit, Zwangsmittel, wie etwa die Ersatzvornahme, anzuwenden und die dadurch entstehenden Forderungen gegebenenfalls im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung beizutreiben.

    Erfahrungsgemäß sei es bei den so genannten verwahrlosten Immobilien mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen. Vielfach wohnten sie nicht im Landkreis Goslar oder seien nicht auffindbar oder hätten das Eigentum aufgegeben. Auch sei in der Regel ein möglicher Rückgriff mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden; die Forderungen würden oft nach mehreren Versuchen kassenrechtlich niederschlagen.

    Quelle rgheute

    Gruß Toni

  2. Danke von:

    Bergmönch (17.04.2018),Harzer06 (12.04.2018),Maria (12.04.2018),märklinist (12.04.2018),Onkel Hotte (12.04.2018)

  3. #2
    Hauer Avatar von Volker
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    Hallo Toni!
    Sehr interessanter Beitrag! Ich vermisse allerdings in der Liste die Stadt Goslar. Dort gibt es doch sicher auch sogenannte "Schrottimmobilien". Ich könnte z.B. eine nennen, werde mich aber hüten, das zu tun. Hahnenklee gehört ja auch zur Stadt Goslar. Genanntes Objekt befindet sich unweit unseres Hauses. Das Haus ist in einem erbärmlichen Zustand und an der Stützmauer des Grundstücks sind schon Sicherungsmaßnahmen vorgenommen worden. Jetzt ist es vermutlich nur noch eine Frage der Zeit, wann der Abriss erfolgt, ich bin gespannt. Vielleicht läßt sich in diesem, wie in vielen anderen Fällen, der Besitzer nicht ermitteln. Mal sehen, ob noch weitere Beiträge folgen. Volker
    Geändert von Volker (13.04.2018 um 19:43 Uhr)

  4. Danke von:

    Bergmönch (17.04.2018)

  5. #3
    Schießhauer Avatar von märklinist
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    Mir fallen da spontan Objekte die An der Abzucht (Gaststätte ehemaliger Grüner Jäger) und Gebäude in der Worthstraßenein, war da im Herbst letzten Jahres mal langgegangen, da muss man sich ja wirklich als gebürtiger Goslarer schämen, wie manche Immobesitzer ihre Anwesen regelrecht verkommen lassen.
    Jetzt scheint es wohl zu spät, denn wenn das Geld erstmal Mangelware ist, ja dann hilft nur ein Verkauf fürn "Butterbrot und nen Ei". Rendite lässt sich mit den Objekten im jetzigen Zustand nicht mehr erwirtschaften.

    Gruß aus BS
    der märklinist

  6. #4
    Hauer Avatar von Peter2809
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    Es ist doch erstaunlich, angeblich können die Eigentümer nicht ermittelt werden! Das örtliche Amtsgericht erteilt eine Auskunft über Grundbucheinträge, auch der Notar bewahrt Unterlagen auf.

    LG / Peter
    Geändert von Peter2809 (15.08.2020 um 19:19 Uhr)

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