Normalerweise zahlt der Besitzer des Grundstückes. Es sei denn, ihm wurde wurde vertraglich etwas anderes zugesichert.
Aus diesem Grund lässt man im Vorfeld des Erwerbs Bodenuntersuchungen vornehmen oder vertraglich vom Verkäufer zusichern, dass der Boden nicht belastet ist. Werden dann Belastungen festgestellt, zahlt der Vorbesitzer.
VG
nobby
Ich erwarte nichts und bin trotzdem enttäuscht!