Die Maskenpflicht hat nicht der Ladeninhaber zu verantworten, die Einkaufswagenpflicht hingegen schon. Er muss lediglich die Einhaltung von Mindestabständen gewährleisten. Das geht zwar auch anders, als mit der Verwendung von Einkaufswagen, aber so ist es viel einfacher für ihn.
Primär dienen der Einkaufswagen oder die Einkaufskörbe nicht dem Mindestabstand sondern der Kundenzählung. Bei uns hat Aldi eine elektronische Zutrittsampel die die Kunden zählt und eine Weile keine Einkaufswagenpflicht.
Bei Rewe dagegen stehen soviel Wagen vor dem Eingang wie Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Kleinere Läden erledigen das mit Körben.
Eine Einhaltung des Mindestabstandes kann durch einen Wagen nur dort sichergestellt werden, wo die Kunden eine Schlange bilden (Kasse, Verkaufstheken). Ansonsten könnte der Abstand nur durch eine Einbahnstraßenregelung mit Überholverbot gewährleistet werden werden.

VG


nobby