Hallo märklinist
bei einem Beschlussverfahren sind ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich. In der Regel einigt man sich allerdings im Rahmen einer Güteverhandlung.Üblich werden nach Sozialplan Abfindungen in Höhe eines Monatsgehaltes mal Beschäftigungsjahre gezahlt. Beispiel, ein Angestellter hat ein Monatsbruttoeinkommen von 2.500€, er ist 10 Jahre im Unternehmen, so kann dieser notfalls beim Arbeitsgericht eine Abfindung in Höhe von 25.000€ geltend machen.
Ich meine bei einer Betriebsschließung wird, ähnlich wie bei Massenentlassungen, ein Sozialplan aufgestellt, sofern es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt.
Wer damit nicht einverstanden ist, dem bleibt es unbelassen vor ein ArbGer zu ziehen. Sofern allerdings keine Rechtsschutzversicherung oder der Rechtsschutz einer Gewerkschaft die Kostenübernahme zusichert, wäre ich damit sehr vorsichtig.
Da der neue Eigentümer z. B. Galeria in Goslar nicht übernimmt, müsste die Abfindung aus der Insolvenzmasse bezahlt werden und nicht vom Eigentümer. Viel Glück.
viele Grüße
thronerbe