Das ist natürlich vollkommen richtig. Nur das bei Mietwohnungen der Miter davon ja nichts mitbekommt.
Da die Klosterkammer die Wohneinheiten schaffen will, ist die Erbpacht natürlich schon im Mietzins enthalten. Und bei der Preisgestaltung der Miete muß auch die Klosterkammer zusehen, das die Wohnungen nicht leer stehen.