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Schießhauer
Internetbilder weiterzugeben, an denen nicht ausdrücklich ein Urheberrecht geltend gemacht wird, steht jedem frei. Da es sich nicht um künstlerische Aufnahmen eines Berufsphotographen oder dgl. handelt, bestehen meinerseits keine diesbezüglichen Ansprüche. Sonst würden sie meinerseits auch nicht öffentlich gemacht.
Die Grundstücksgrenzen sind dort manchmal schwer erkennbar. Da die Bäume nur 2-4 m vom Gebäude entfernt sind, könnte es durchaus Privatgrund sein, auch wenn es keinen Zaun gibt.
Ich weiß nicht, ob es im Privaten überhaupt Regelungen für Fällarbeiten gibt. Es gab mal eine Baumschutzsatzung, die aber m.W. (unter großem Beifall bestimmter Parteien) wieder gekippt wurde.
Die Entdeckung war am 22. 3., die Bilder am 23. 3. .
G´Auf
Harzer06
Geändert von Harzer06 (24.03.2020 um 21:38 Uhr)
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Schießhauer
Ich habe die Fotos an den NABU Goslar mit kurzer Beschreibung gemailt.
VG
nobby
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Danke von:
A.C. (25.03.2020),Bergmönch (25.03.2020),Harzer06 (25.03.2020),Luzi (25.03.2020),Maria (25.03.2020),Nils (25.03.2020)
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