Moin Joerg!
Nein, natürlich nicht. Das sind Geschäftsleute und so ein Vertrag wird mit der Absicht geschlossen, Gewinn zu erwirtschaften.
Ein Gutachten, dass mit 900.000 Euro 77,5 % unter den tatsächlichen Kosten liegt, ist schlicht sein Geld nicht wert. Wer nur gut 1/5 der tatsächlichen Kosten schätzt, verfolgt damit entweder eine Absicht, oder versteht sein Handwerk nicht. Doch, natürlich ist den Gutachtern ein Vorwurf zu machen, allein der Nachweis von Fahrlässigkeit oder Absicht wird schwer zu führen sein. Dass ein möglichst verkaufsfreundliches Gutachten beauftragt wurde, will ich lieber erst gar nicht in Betracht ziehen.
Genau. Dann schätzt man eben eher konservativ. Und wir reden nicht über Ungenauigkeiten, sondern über über Kosten, die fünfmal so hoch sind, wie die im Gutachten ermittelten.
Das ganze Drama wäre keine Schlagzeile wert, wenn nicht mal wieder der Steuerzahler dafür geradestehen müsste. Hätte ein Unternehmen ein entsprechendes Gutachten beauftragt und würden die Kosten aufgrund eines grotesk zu niedrig angesetzten Preises explodieren, dann würde so etwas garantiert vor Gericht enden. Hier wird einfach gezahlt, denn - heißa! - der Steuerzahler hat's ja.
Viele Grüße,
Gunther