Zitat von
Trichtex
Moin!
...und die Hundehalter haben deren Hinterlassenschaften gefälligst zu entsorgen. Der Hinweis auf die Hundesteuer ändert daran nichts, weil Steuern nunmal nicht zweckgebunden sind. Andernfalls dürfte ich mit Fug und Recht auf die Straße kacken, die ja auch von meinen Steuergeldern bezahlt wurde.
Wenn ich jemanden dabei erwische, der die Hinterlassenschaften seines "besten Freundes" vor meinem Grundstück nicht entsorgt, dann gibts eine Anzeige, weil ich ansonsten für die Beseitigung zuständig wäre. Und dazu habe ich mal so überhaupt keine Lust. Alternativ könnte ich, in Ermangelung eines Hundes, dem Halter des Verursachers vor die Haustür scheißen oder ihm die Kacke seines geliebten Tieres über den Zaun schmeißen. Womit ich mich allerdings ins Unrecht setzen würde.
Viele Grüße,
Gunther