Corona-Verordnung: Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt
Datum: 15.10.2020
Kurzbeschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, stattgegeben.
Der Antragsgegner (Landesregierung)habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsste. Derzeit seien trotz steigender Fallzahlen in Deutschland keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt.
https://verwaltungsgerichtshof-baden...STPAGE=1213200
Dieses Urteil wird weitere Klagen oder eine freiwillige Rücknahme des Verbotes zur Folge haben.
VG
nobby