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Thema: Coronavirus COVID 19

  1. #41
    Schießhauer Avatar von nobby
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    Es ist völlig richtig was du schreibst, bis auf die Tatsache das Braunschweig kein Risikogebiet ist, Bremen aber dazu gehört.
    Es ändert aber nichts an dem Schwachsinn dieser Regelung wie ich ihn beschrieben habe.
    Die andere Reihenfolge, erst Lübeck dann Bremen und dann nach Braunschweig und ich unterliege in meiner Heimatstadt keinerlei Beschränkungen. Ich kann mich hier frei bewegen. Wenn ich allerdings meinen Haustürschlüssel verliere, darf ich hier Party machen ohne Ende. Ein Einzelzimmer im Hotel betreten um zu schlafen dürfte ich aber hier auch nicht. Ich komme ja aus einem Risikogebiet. Dazu kommt, dass ich in einem Ortsteil ca. 1 km von Peine entfernt wohne. Ich kaufe in Peine ein, habe dort meinen täglichen Kaffeetrinkerstammtisch und bin dort im Sportverein. Wäre Peine eine Risikogebiet dürfte ich alles das gleichzeitig in Braunschweig machen. Im Hotel schlafen dürfte ich allerdings nicht.

    VG

    nobby
    Geändert von nobby (13.10.2020 um 20:57 Uhr)

  2. #42
    Hauer Avatar von Peter2809
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    Zitat Zitat von nobby Beitrag anzeigen
    Es ist völlig richtig was du schreibst, bis auf die Tatsache das Braunschweig kein Risikogebiet ist, Bremen aber dazu gehört.
    Es ändert aber nichts an dem Schwachsinn dieser Regelung wie ich ihn beschrieben habe.
    Die andere Reihenfolge, erst Lübeck dann Bremen und dann nach Braunschweig und ich unterliege in meiner Heimatstadt keinerlei Beschränkungen. Ich kann mich hier frei bewegen. Wenn ich allerdings meinen Haustürschlüssel verliere, darf ich hier Party machen ohne Ende. Ein Einzelzimmer im Hotel betreten um zu schlafen dürfte ich aber hier auch nicht. Ich komme ja aus einem Risikogebiet. Dazu kommt, dass ich in einem Ortsteil ca. 1 km von Peine entfernt wohne. Ich kaufe in Peine ein, habe dort meinen täglichen Kaffeetrinkerstammtisch und bin dort im Sportverein. Wäre Peine eine Risikogebiet dürfte ich alles das gleichzeitig in Braunschweig machen. Im Hotel schlafen dürfte ich allerdings nicht.

    VG

    nobby
    es geht doch um das Beherbungsverbot für Personen aus Risikogebieten. Die Infizierten sollen gefälligst "zuhause" bleiben, außerdem sollen nicht zwingend notwendige Reisen unterbleiben; so die Aussagen der Politik. Also bleibe ich in meinem Umfeld und reise nicht auch noch freiwillig in ein Risikogebiet.
    Wir alle müssen uns an die Vereinbarungen halten, ob sie uns gefallen oder nicht - schließlich soll die Verbreitung des Virus eingedämmt werden. Schlupflöcher zu konstruieren hilft da nicht weiter, auch nicht das Schmollen über " die dürfen das, wir aber nicht ".

    LG / Peter

  3. Danke von:

    Bergmönch (14.10.2020),Speedy (15.10.2020)

  4. #43
    Schießhauer Avatar von nobby
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    Corona-Verordnung: Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt

    Datum: 15.10.2020


    Kurzbeschreibung:
    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, stattgegeben.
    Der Antragsgegner (Landesregierung)habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsste. Derzeit seien trotz steigender Fallzahlen in Deutschland keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt.


    https://verwaltungsgerichtshof-baden...STPAGE=1213200

    Dieses Urteil wird weitere Klagen oder eine freiwillige Rücknahme des Verbotes zur Folge haben.

    VG

    nobby
    Geändert von nobby (15.10.2020 um 14:36 Uhr)

  5. Danke von:

    Peter2809 (15.10.2020)

  6. #44
    Hauer Avatar von Peter2809
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    Zitat Zitat von nobby Beitrag anzeigen
    Corona-Verordnung: Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt

    Datum: 15.10.2020


    Kurzbeschreibung:
    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde, stattgegeben.
    Der Antragsgegner (Landesregierung)habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsste. Derzeit seien trotz steigender Fallzahlen in Deutschland keine Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben bekannt.


    https://verwaltungsgerichtshof-baden...STPAGE=1213200

    Dieses Urteil wird weitere Klagen oder eine freiwillige Rücknahme des Verbotes zur Folge haben.

    VG

    nobby
    Das Gerichtsurteil gilt ja erstmal nur für Baden-Württemberg!

    Die klagende Familie aus dem Risikogebiet Recklinghausen beklagte zum einen die hohen, selbst zu bezahlenden CORONA Testkosten in Höhe von ca. 750 €, das Problem innerhalb der Fristen ein Testergebnis zu bekommen und die 2.000 € Reisekosten nach / in Ravensburg.

    Das Gericht hat aber die Unverhältnismäßigkeit beim Beherbungsverbot beurteilt, denn es gibt ja kein Komplettverbot für alle.

    Wer zuhause bleibt, erspart sich die Testkosten und die Wartezeit auf das Ergebnis, außerdem kann man meiner Meinung nach
    coronabedingt die Reise zu 100% kostenlos stornieren, also wo ist das Problem?

    Sollte es dort zu einem Corona Hotspot kommen, bin ich darauf gespannt, wie die Familie dann reagiert, zumal ja sie selbst Verursacher sein könnten und dafür eventuell regresspflichtig gemacht werden. Auch die eigene Gesundheit scheint sie nicht zu interessieren.

    LG / Peter2809

  7. #45
    Schießhauer Avatar von nobby
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    Ich interpretiere die Urteilsbegründung derart, dass von Personen aus Risikogebieten keineswegs eine höhere Gefährdung ausgeht, nur weil sie in einem Hotel übernachten, ansonsten sich aber unbeschränkt im jeweiligen Bundesland frei bewegen dürfen. Das Zimmer im Hotel ist sicher weniger gefährlich, als alle anderen zulässigen Aktivitäten, wie das Besuchen von Restaurants, Bars, Veranstaltungen, Einkaufszentren, etc. Ein prinzipielles Einreiseverbot von Leuten aus Risikogebieten erscheint mir dann wesentlich sinnvoller.
    Zu beurteilen inwieweit hier die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, liegt außerhalb meines Kompetenzkreises.


    VG

    nobby

  8. #46
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von Peter2809 Beitrag anzeigen
    Das Gerichtsurteil gilt ja erstmal nur für Baden-Württemberg!
    Und schon sind diese Informationen überholt. Aus dem web.de Live-Blog zur Corona-Pandemie:

    15:36 Uhr: Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus.

    Viele Grüße,

    Gunther

  9. Danke von:

    Luzi (15.10.2020),nobby (15.10.2020)

  10. #47
    Hauer Avatar von Peter2809
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    Zitat Zitat von nobby Beitrag anzeigen
    .
    Zu beurteilen inwieweit hier die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, liegt außerhalb meines Kompetenzkreises.


    VG

    nobby
    Nochmal, das was die Familie beklagt, war nicht der Grund des Entscheids in BW; zum Anlass wurde die Ungleichbehandlung bei Hotelübernachtungen von u.a. Personen aus Risikogebieten, Geschäftsreisen, Privatreisen genommen; sogar von Diskriminierung war die Rede.

    LG / Peter

  11. #48
    Hauer Avatar von Peter2809
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    Zitat Zitat von Trichtex Beitrag anzeigen
    Moin!


    Und schon sind diese Informationen überholt.

    Gunther
    welche Informationen ???

    LG / Peter

  12. #49
    Hauer Avatar von ottofranz
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    Hallo Leute,

    wenn man die Diskussionen hier im Forum bzw. Nachrichten verfolgt, muß man den Eindruck gewinnen
    das Reisen irgendwie eine Art Grundrecht ist. Da nehmen Leute die Kosten und Wartezeit für Testungen
    auf sich nur um ein paar Tage irgendwo in Deutschland Urlaub zu machen.

    Wir leben in einer Ausnahmezeit und das ist wirklich ein Luxusproblem.
    Wenn die Entwicklungen so weitergehen werden noch die richtigen Probleme kommen, was wollen
    wir dann erst machen ?

    Grüße
    Ottofranz

  13. Danke von:

    Peter2809 (16.10.2020)

  14. #50
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von ottofranz Beitrag anzeigen
    wenn man die Diskussionen hier im Forum bzw. Nachrichten verfolgt, muß man den Eindruck gewinnen das Reisen irgendwie eine Art Grundrecht ist.
    Das Reisen als solches nicht, aber die Freizügigkeit ist in Art. 11 GG als Grundrecht garantiert und lautet wie folgt:

    (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

    Dieses schützt die Möglichkeit u. a. des Wechsels des Wohn- und Aufenthaltsortes in Bezug auf deutsche Staatsangehörige.

    Zitat Zitat von ottofranz Beitrag anzeigen
    Wir leben in einer Ausnahmezeit und das ist wirklich ein Luxusproblem.
    Das sehe ich auch so. Allerdings lebe ich auch in einer Region, in der ich es nicht weit bis zur Natur habe, die jede Menge Möglichkeiten für outdoor-Aktivitäten bietet und viele Erholungsangebote bereithält. Manch ein Städter jedoch kann das völlig anders sehen, denn dort ist das Leben in diesen Zeiten tatsächlich eingeschränkt, wovon hier nicht wirklich viel zu spüren ist.

    Zitat Zitat von ottofranz Beitrag anzeigen
    Wenn die Entwicklungen so weitergehen werden noch die richtigen Probleme kommen, was wollen
    wir dann erst machen ?
    Welche richtigen Probleme? Menschen infizieren sich, einige von ihnen sterben. Es scheint sich eine gewisse Gleichgültigkeit breitzumachen, die zu steigenden Infektionszahlen und damit auch zu mehr Todesfällen führt. Viele Gastronomen, Künstler, Dienstleister, Reisebüros, Kosmetiker und Gewerbetreibende manch anderer Richtungen sind pleite oder stehen kurz vor dem Aus. Was wären denn die "richtigen" Probleme?

    Viele Grüße,

    Gunther
    Geändert von Trichtex (16.10.2020 um 13:20 Uhr)

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