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Thema: Real Kauf Goslar

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Schießhauer Avatar von nobby
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    Alles tutti

    "Schöne Theorie. Die Praxis sieht oft anders aus. Zwei Jahre LuZ, dann Kündigung, nur, um ein paar Tage später beim nächsten Seelenverkäufer dieselbe Stelle in derselben Firma zu besetzen."

    Kapier ich nicht. Wer kündigt wem? Einem Leiharbeitnehmer kann ich nicht kündigen. Er hat keinen Arbeitsvertrag mit mir. Mein Vetrag besteht zwischen dem Arbeitnehmerüberlassunngunternehmen und mir. Wenn bei uns aufgrund eines Grossauftrages in der Produktion statt 600 Kunststoffteilen pro Schicht kurzfristig in begrenzter Stückzahl 1800 Teile hergestellt werden müssen, muss ich aufgrund der begrenzten Arbeitsplätze einen Dreischschichtbetrieb fahren. Start wäre die nächste Woche. Ich benötige dafür kurzfristig 18 Produktionshelfer. Soll ich jetzt Stellenanzeigen aufgeben, Vorstellungsgespräche führen, Einstellungsgespräche führen und mir die Zustimmung des BR einholen?
    Denk mal pragmatisch.

    VG

    nobby

  2. #2
    Schießhauer Avatar von Trichtex
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    Moin!

    Zitat Zitat von nobby Beitrag anzeigen
    Wer kündigt wem?
    Der Seelenverkäufer seinem Arbeitnehmer.

    Zitat Zitat von nobby Beitrag anzeigen
    Wenn bei uns aufgrund eines Grossauftrages in der Produktion statt 600 Kunststoffteilen pro Schicht kurzfristig in begrenzter Stückzahl 1800 Teile hergestellt werden müssen
    Ich schreibe die ganze Zeit von Firmen, die dauerhaft den größten Teil ihrer Arbeitnehmer von LuZ-Unternehmen rekrutieren. Und das ist einfach nicht in Ordnung.

    In Deinem Beispiel passiert mit schöner Regelmäßigkeit folgendes: Die LuZ-Unternehmen heuern Leute an und setzen sie wieder an die Luft, wenn der kurzfristige Einsatz erledigt ist.

    Und da laufen noch ganz andere Schweinereien. Im Arbeitsvertrag mit dem LuZ-Unternehmen ist von einer 5-Tage-Woche die Rede. Tatsächlich wird im produzierenden Betrieb sieben Tage am Stück gearbeitet, dann gibt's einen freien Tag und die sieben Tage beginnen erneut. So weit schon nicht in Ordnung, es kommt aber noch besser: Unser Arbeitnehmer nimmt zwei Wochen Urlaub. Das LuZ-Unternehmen zieht ihm von seinen 30 Urlaubstagen nun nicht etwa 10 ab, sondern so viele, wie er Arbeitstage im produzierenden Betrieb gem. Schichtplan hätte. Mindestens also mal 12 Tage, es können gern auch 13 sein. Auch das sind Fakten und die kann ich belegen.

    Sobald langfristig LuZ-Arbeitnehmer in demselben Unternehmen beschäftigt werden, ist das nicht mehr zu begründen. Mit langfristig meine ich einen Zeitraum von einem Jahr und mehr. Solchen Praktiken gehört ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben.

    Dass LuZler Arbeitnehmer zweiter Klasse sind, ist auch kein Geheimnis. Der Betriebsrat des produzierenden Unternehmens ist für sie nicht zuständig, dem LuZ-Unternehmen sind Probleme im Arbeitsumfeld mit schöner Regelmäßigkeit scheißegal und damit sich bloß kein LuZler ins produzierende Unternehmen hineinklagen kann, wird nach außen hin alles vermieden, was nach Arbeitnehmerüberlassung aussehen könnte. Intern siehts anders aus, da erteilt der Vorarbeiter/Meister/Abteilungsleiter/Werksleiter dem LuZler durchaus auch personelle Weisungen.

    Die Idee von LuZ ist gut, aber sie wird massiv missbraucht.

    Viele Grüße,

    Gunther

  3. Danke von:

    Luzi (17.09.2019)

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