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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ehrenamt/Wahlhelfer



Blauburger
21.07.2017, 06:07
Mir wurde neulich das Ehrenamt des Wahlhelfers angetragen. Ich habe gehört es gibt einerseits ein Zwangsgeld von Euro 500, oder andererseits eine Aufwandsentschädigung von Euro 55.

Mich würde interssieren, nach welchen Kriterien man dort ausgewählt wird. Theoretisch wäre es ein Job für "Joblose".

Ich wurde befreit, da meine reguläre Arbeitszeit von Dienstag - Abend bis Sonntag - Morgen geht. Wenn ich morgens um 7 nach Hause komme, kann ich nicht um 7.30 Uhr wieder auf der Matte stehen.

Toni Pepperoni
21.07.2017, 07:41
Moin Blauburger,

ich war auch schon Wahlhelfer. Nach der Wahl hab ich dann eine Zweite Berufung abgelehnt bzw. habe mich von der Liste streichen lassen. Aber einmal mußt Du ran, es sei denn Du hast triftige Gründe.
Gefunden hab ich im Netz folgendes, vielleich hilft es weiter.

Zitat:

Sie wurden als Wahlhelfer ausgewählt und möchten dieses Ehrenamt ablehnen? Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Da das Ehrenamt als Wahlhelfer eine Staatsbürgerpflicht darstellt, können Sie nur in bestimmten Fällen die Tätigkeit als Wahlhelfer ablehnen.

Prinzipiell kann fast jeder Bürger als Wahlhelfer ausgewählt werden. Voraussetzung dafür ist in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft und die Volljährigkeit.
Da die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer eine Bürgerpflicht ist, können Sie diese nicht ohne triftige Gründe ablehnen.



Unter welchen Voraussetzungen man ein Ehrenamt als Wahlhelfer ablehnen kann, steht in der zugrunde gelegten Wahlordnung. Die Wahlordnungen können je nach Bundesland, Kreis oder Gemeinde variieren.



In der Regel gelten aber ähnliche Voraussetzungen, unter denen Sie die Tätigkeit als Wahlhelfer ablehnen können. So müssen Sie etwa nicht als Wahlhelfer tätig werden wenn Sie am Wahltag 65 Jahre alt oder älter sind.




Auch bei Krankheit können Sie das Ehrenamt als Wahlhelfer ablehnen.



Auch wenn Sie sich um kranke Familienangehörige oder Kinder kümmern müssen, sodass es Ihnen nicht möglich ist, als Wahlhelfer tätig zu werden, können Sie die Tätigkeit ablehnen.



Auch berufliche Verpflichtungen können Sie als Hinderungsgrund angeben. Wenn Ihre beruflichen Verpflichtungen Ihnen es unmöglich machen, als Wahlhelfer zu arbeiten, gilt dies ebenfalls als berechtigter Ablehnungsgrund.



Auch Mitglieder einer Bundesregierung, Landesregierung, des Bundestages, des Landtages und des Europäischen Parlaments können die ehrenamtliche Wahlhelferschaft ablehnen.



Um das Ehrenamt als Wahlhelfer abzulehnen, müssen Sie Ihre Verhinderungsgründe glaubhaft darlegen. Eine schriftliche Bestätigung, zum Beispiel ein Attest, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Ähnliches sollten Sie daher Ihrer Ablehnung beilegen.


Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Gruß Toni

Bergmönch
21.07.2017, 16:49
Also, ich würde das mal locker sehen. Vater Staat kommt ja relativ selten mit irgendwelchen Verpflichtungen (außer finanziellen) auf uns zu. Wenn es dann mal passiert, verbuche ich das unter "Bürgerpflicht". Wenn man demokratische Walen haben will, braucht es auch Wahlhelfer. Ärgerlich wird es nur, wenn man immer wieder 'ran muss - aber das hatte ich noch nicht.

Beste Grüße

Bergmönch

Hobo
21.07.2017, 17:53
Hallo.


"Auch Mitglieder einer Bundesregierung, Landesregierung, des Bundestages, des Landtages und des Europäischen Parlaments können die ehrenamtliche Wahlhelferschaft ablehnen."

Mir fehlt einfach die Phantasie hierfür eine Erklärung zu finden. Der gleiche Personenkreis darf wählen. Warum dann dieser Ablehnungsgrund?

Grüße

Hobo

märklinist
24.07.2017, 16:50
Wir sollen doch froh sein, das wir ein demokratisches Wahlrecht haben und wir durch unser Zutun "hoffenentlich die richtigen Parteien wählen", die unsere Geschicke wahrnehmen sollen. Leider verstehen das zuviele Politiker falsch und regieren mit Bastapolitik und den meisten fehlt der Realitätssinn , was die Bevölkerung bewegt.
Ja, sicherlich, man kann sich doch glücklich schätzen das jeder Bürger der die Deutsche Staatsbürgerschaft hat, die Möglichkeit bekommt in Verbindung mit einer Aufwandsentschädigung am demokratischen Leben mitzuwirken.

Jeder Wahlhelfer wird geschult in einem gewissen Abstand vor der jeweils anstehenden Wahl. Und gewählt wird ja auch nicht jeden Sonntag und für ungefähr 50 € kann man das schon mal machen, man überarbeitet sich dabei schon nicht. Auch angerechent werden darf diese einmalige Einnahme vom Jobcenter auch nicht wenn man ALG II Empfänger ist, denn 100 € darf man ohne weiteres hinzuverdienen ohne das einem was abgezogen wird.
Also, wenn jeder so denken würde, Wahlhelfer nein danke, dann sehe es wirklich traurig aus um unsere Demokratie.
Gut, wer gewisse Krankheiten hat, der braucht nicht

Gruß der märklinist

Harzer06
24.07.2017, 21:00
Moin,

es gibt keine richtigen oder falschen Parteien. Sie haben alle die gleiche Legitimation, nämlich die Kreuzchen auf den Wahlzetteln. Es steht in keinem deutschen Gesetzbuch, daß es nur das etablierte halbe Dutzend Parteien geben dürfe.

Ich habe bei einer Wahl vor fast zwanzig Jahren auch einmal den Beisitzer gemacht. Es war nun wirklich nicht zum Totarbeiten. Vor allem das Auszählen war lustig. Da werden durchaus häufiger mal Kommentare auf die Zettel geschrieben, und zwar oftmals sehr geistreich. Manche erkennen nicht, daß es für Erst- und Zweitstimme getrennte Spalten gibt oder schreiben Wunschkandidaten der Liste hinzu usw. . Eine extra Belehrungsveranstaltung gab es damals nicht. Der Leiter des Wahllokals, ein städtischer Beamter, erledigte das am Morgen vor der Öffnung durch eine drei-Minuten-Ansprache. Das Honorar war allerdings deutlich geringer als 50 €.

G´Auf
Harzer06

Hobo
26.07.2017, 18:53
@märklinist

"Die Demokratie, die Heilige Kuh der modernen und kapitalistischen Welt, befindet sich in der Krise.Und es ist eine tiefgreifende Krise. Im Namen der Demokratie werden alle Arten von Verbrechen begangen.
Die Demokratie ist die Hure der "freien Welt", bereit sich nach Wunsch an- und auszuziehen, bereit, die die verschiedenen Geschmäcker zufiedenstellen"
(Arundhati Roy)

Ich kann nur zustimmen. Irgendwelche durchgeknallten Spinner fliegen ins WTC. 3000 Totte.
Die freie und gute Welt hat in den letzten Jahren diese Tat mit Millionen Toten "gerächt".
Im Namen der Demokratie, der Gerechtigkeit und der Menschenrechte.

Sorry, damit möchte ich nichts mehr zu tun haben.


Grüße

hobo

Bergmönch
26.07.2017, 19:54
... dann empfehle ich Dir die nordkoreanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Die hat damit auch nichts mehr zu tun.

Beste Grüße

Bergmönch

Dörs
28.07.2017, 17:39
Und dir Bergmönch , empfehle ich die Lektüre des Grundgesetz der Bundesrepulik Deutschland.

Bergmönch
29.07.2017, 14:16
Eine sehr schlaue Bemerkung! Da kann man nämlich die Bedeutung der freien Wahlen in unserem Land nochmal nachlesen.

Beste Grüße

Bergmönch

Hobo
29.07.2017, 14:53
Leider ein doppelter post.

Hobo
29.07.2017, 15:15
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 38

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Wie verträgt sich Deiner Meinung nach dieser Paragraph mit dem Fraktionszwang? Meiner Meinung nach wird das GG einfach ausgehebelt.
Die Theorie ist leider nicht die Praxis.

Grüße

Hobo

Bergmönch
29.07.2017, 19:40
Ja, die Abgeordneten sind per Gesetz absolut frei in ihren Entscheidungen. Das heißt aber auch, dass sie die Freiheit haben, dem "Fraktionszwang" ihrer Partei zu folgen. Es gibt in der Geschichte der Bundesrepublik jedoch genügend Beispiele, wo Abgeordnete sich genau diesem Gruppenzwang nicht unterworfen haben.

Beste Grüße

Bergmönch

Harzer06
30.07.2017, 17:09
Von Entscheidungsfreiheit würde ich da nicht sprechen, da Abweichler gerne spätestens bei der nächsten Wahlaufstellung durch "Linientreue" ersetzt werden. Wenn es gelingt, einen Skandal zu inszenieren, auch eher. Das schließt nicht aus, daß einzelne Abweichler als Alibi toleriert werden, zumindest solange die Stimmenmehrheit dadurch nicht gefährdet wird.

Ich kann im GG auch nichts finden, was einen Fraktionszwang legitimieren könnte. Das könnte man aber auch ausdehnen, denn wie unabhängig kann jemand sein, der in einer ganzen Reihe von Aufsichtsräten großer Firmen sitzt?

G´Auf
Harzer06

Hobo
30.07.2017, 17:25
@Bergmönch

De jure liegst Du völlig richtig, die facto völlig daneben. Abweichler werden durch Probeabstimmungen in den Fällen, in denen es ein knappes Ergebnis geben können, diszipliniert. Es gab natürlich Politiker, die sich dem Fraktionszwang nicht unterworfen haben. Allerdings waren dann trotz ihres Wahlverhaltens die Mehrheiten gesichert. Manchmal wurde dies Verhalten sogar gewünscht.
Gauweiler (CSU) hat da einige Dinger gebracht. Allerdings hat er auch ein Superstanding in der Partei.
Es gibt sogar Situationen in denen solchen Leuten "empfohlen" wird, der Abstimmung fernzubleiben.
Als aktuelles Beispiel für den Fraktionszwang dient mir Frau Merkels "Freigabe" des Abstimmverhaltens ihrer Fraktion zum Gesetz "Ehe für alle".
Aus gutem Grund spricht man von FraktionsZWANG und nicht nicht von einer FraktionsEMPFEHLUNG.

@Harzer06

" Das könnte man aber auch ausdehnen, denn wie unabhängig kann jemand sein, der in einer ganzen Reihe von Aufsichtsräten großer Firmen sitzt?"

Das sehen wir gerade bei Weil. Als MP ist er ausschließlich dem Wohl des Landes Niedersachsens verpflichtet, als AR-Mitglied vertritt er die Interessen eines Automobilkonzernes die zur zeit nicht mit seiner primären Tätigkeit in Einklang zu bringen sind. Aktionäre die einen Teil ihres Geldes durch das VW-Verhalten verloren haben, klagen gegen das Unternehmen. Das Land Niedersachen verzichtet auf eine evt. Entschädigung. Warum. Es ist nicht Weils Geld, sondern das des Landes. Da kann man dann schon etwas großzüger handeln.
Ich bin mir sicher, die meisten Bürger sehen das nicht so.


Viele Grüße

hobo