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Schießhauer
Das mit dem Photo ist ganz einfach.
Zur öffentlichen Nutzung sind die Bilder frei, die von öffentlichem Gelände gemacht wurden, und das Objekt/die Person nur als "zufälliges Beiwerk" zeigen. Oder ein Objekt/eine Person darstellen, bei der ein öffentliches Interesse besteht, wie z.B. (Bau-)Denkmäler oder Prominente. Und natürlich Aufnahmen, die genehmigt wurden.
Wer sich durch eine Lücke im Bauzaun auf fremdes Gelände schleicht, macht automatisch Bilder, die nicht öffentlich verwendbar sind.
Dieses ist meine persönliche Sicht der Dinge und ersetzt keine Rechtsberatung! - Die darf nämlich nur ein Anwalt geben...
G´Auf
Harzer06
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