Mir wurde neulich das Ehrenamt des Wahlhelfers angetragen. Ich habe gehört es gibt einerseits ein Zwangsgeld von Euro 500, oder andererseits eine Aufwandsentschädigung von Euro 55.
Mich würde interssieren, nach welchen Kriterien man dort ausgewählt wird. Theoretisch wäre es ein Job für "Joblose".
Ich wurde befreit, da meine reguläre Arbeitszeit von Dienstag - Abend bis Sonntag - Morgen geht. Wenn ich morgens um 7 nach Hause komme, kann ich nicht um 7.30 Uhr wieder auf der Matte stehen.